· Pressemitteilung für Newssync

Notbetreuung im Kreis Steinfurt. Wichtige Infos!

Die Umsetzung der NRW-Informationen für den Kreis Steinfurt:
Die Notbetreuung ist bereits ab Montag, 16.03.2020, gewährleistet.

Im Kreis Steinfurt ist es zwingend nötig, das Formular zur Notbetreuung entsprechend auszufüllen und an die bekannte Adresse: [notbetreuung(at)kreis-steinfurt(dot)de] zu senden:


[Bitte klicken Sie hier, um detaillierte Informationen zum Thema "Notbetreuung" und die erforderlichen Vordrucke zu erhalten!]



Der örtliche Fachdienst Jugend und Familie (Ehemalig: Jugendamt) entscheidet über den Antrag. Erst mit der ausgesprochenen Genehmigung darf das Kind die Notbetreuung aufsuchen.