Im Kreis Steinfurt ist es zwingend nötig, das Formular zur Notbetreuung entsprechend auszufüllen und an die bekannte Adresse: [notbetreuung(at)kreis-steinfurt(dot)de] zu senden:
Der örtliche Fachdienst Jugend und Familie (Ehemalig: Jugendamt) entscheidet über den Antrag. Erst mit der ausgesprochenen Genehmigung darf das Kind die Notbetreuung aufsuchen.