1. Allgemeine Grundsätze
1.0 Vorbemerkung
Mit dieser „Ordnung der Rotkreuzgemeinschaften“ wird auf der Basis der gesamtver-bandlichen Regelungen für den Bereich des DRK-Landesverbandes Westfalen-Lippe e.V. eine einheitliche Grundlage für alle Aufgabenspektren der ehrenamtlichen Tätig-keit innerhalb der Rotkreuzgemeinschaften geschaffen.
Die ehrenamtliche Arbeit in anderen Formen außerhalb der vorliegenden Ordnung, wie sie in § 4 Abs. 2 der Satzung des Landesverbandes als weitere Mitwirkungsform genannt ist, wird durch diese Ordnung der Rotkreuzgemeinschaften nicht berührt.
1.1 Definition
Gemeinschaften (auch Rotkreuzgemeinschaften genannt) sind Zusammenschlüsse von Mitgliedern des Deutschen Roten Kreuzes, die Aufgaben gemäß der DRK-Satzung bearbeiten. Sie geben sich über alle Verbandsstufen des DRK einheitliche Regelungen und eigene Leitungen. Die Arbeit in einer Gemeinschaft setzt besondere Kenntnisse auf dem jeweiligen Arbeitsgebiet voraus. Eine weitere Spezialisierung, z. B. in Fachdienste, ist möglich.
1.2 Selbstverständnis
In den Gemeinschaften des Deutschen Roten Kreuzes wirken Menschen ohne Un-terschied der Nationalität, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religi-on und der politischen Überzeugung ehrenamtlich an der Erfüllung der satzungsge-mäßen Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes mit.
Gemeinschaften sind:
die Bereitschaft
die Bergwacht
das Jugendrotkreuz
die Wasserwacht
die Wohlfahrts- und Sozialarbeit.
Die in den Gemeinschaften Tätigen achten und bekennen sich zu den sieben Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung: Mensch-lichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Uni-versalität und verbreiten das Humanitäre Völkerrecht.
Im DRK-Landesverband Westfalen-Lippe e.V. werden die Aufgabenbereiche der Bereitschaften, Bergwacht, Wasserwacht und der Wohlfahrts- und Sozialarbeit in einer Gemeinschaft, der Rotkreuzgemeinschaft, wahrgenommen.